Abrechnung:
Die Gebühren für meine erbrachten Leistungen rechne ich wie folgt ab:
Bei Privat-, Zusatz- oder Beihilfe- Versicherten, rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) nach dem Stand 2002 ab, ohne Aufschläge.
Bei Selbstzahlern, also bei Patienten, die weder Privat- noch Zusatz- oder Beihilfe versichert sind, liegt der Abrechnungssatz unter dem der GebüH.
Auf die eingeschränkte Erstattungspraxis der Krankenkassen oder Beihilfen kann ich keine Rücksicht nehmen.